Immobilienerbe – Segen oder Schuldenfalle?

,,Wer erbt, ist doch ein wahrer Glückspilz!“ – das sehen zumindest viele von uns so, wenn es um das Thema Erbschaft geht. Wenn dann auch noch beachtliche Summen oder gar eine Immobilie im Spiel ist, denken viele nur noch an das bevorstehende Leben in Reichtum und Wohlstand. An eine Assoziation mit möglichen Risiken oder gar Schulden wird eher weniger gedacht.

Doch hier liegt oftmals ein fataler Fehler, denn nicht immer ist die Erbschaft einer Immobilie auch gleichzeitig ein Grund zur Freude. Oftmals kann sich nämlich hinter dem vermeintlichen Glück eine trügerische Schuldenfalle verbergen. Was vielen nicht bewusst ist, dass Schulden selbstverständlich mit vererbt werden. Was müssen Sie also beachten, wenn Ihnen ein Immobilienerbe bevorsteht?

Man erbt Verbindlichkeiten

Wenn man erbt, übernimmt man nicht nur das Vermögen, sondern den Nachlass im Ganzen. So steht einem nicht nur das neu gewonnene Vermögen zu, sondern auch die daran angeknüpften Verbindlichkeiten. Wenn dann auch noch unbeglichene Schulden vererbt werden, kann es leicht passieren, dass man ohne es zu ahnen, immer weiter in die eigene Schuldenfalle rückt.

Doch was sind die Gründe? 

Diese sind meistens vielfältig und können von unterschiedlicher Natur sein. So kann es sich hierbei um einen noch nicht abbezahlten Hauskredit handeln, als auch um offene Zinsleistungen gegenüber Banken als Geldgeber. Doch eine weitere Verbindlichkeit lassen viele Leute gerne oder auch unwissend außer Acht. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Erbschaftssteuer, welche beinhaltet, dass sobald man erbt, man automatisch zu Steuerzahlungen bezüglich des Erbes verpflichtet ist. Auch Immobilien fallen unter dieses Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz (ErbStG). Die Höhe dieser Steuer legt das Finanzamt fest. Des Weiteren bilden der Vermögenswert der Immobilie, die Erbschaftssteuerklasse und der festgelegte Freibetrag wichtige Einflussfaktoren bei der Einstufung in die passende Steuerklasse.

Doch wo liegt hier die Gefahr?

Die Summen dieser Steuer sind oftmals ziemlich hoch, und um die Beträge an das Finanzamt überweisen zu können, müssen viele Menschen im Falle einer Erbschaft Kredite aufnehmen. So kommt es schnell zur Verschuldung, obwohl man gerade erst eine Immobilie geerbt hat. Das klingt paradox, ist aber keine Seltenheit.

Doch was können Sie tun, um einer Schuldenfalle zu entgehen und vorausschauend und clever zu handeln? Wir geben Ihnen 3 wertvolle Tipps zur Vorbeugung:

  1. Lassen Sie sich etwas Zeit, prüfen Sie Ihren Nachlass und dessen Verbindlichkeiten, und stellen sie fest, welche Vermögenswerte tatsächlich existieren.
  2. Wenn Sie nach dem Prüfen feststellen, dass Ihr Nachlass überschuldet ist, denken Sie über ein mögliches Ausschlagen des Erbes nach.
  3. Sollten Sie sich unsicher oder überfordert bei der Beurteilung Ihrer Situation fühlen, können Sie eine Nachlassverwaltung beantragen. Sie bleiben hierbei immer noch Erbe, aber haften nicht mehr für die Verbindlichkeiten oder Schulden des Erblassers.

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