Berlin First Immobilien
·, aktualisiert am ·ca. 12 Min. Lesezeit

Immobilie ohne Makler verkaufen:
10 Risiken beim Privatverkauf

Roberto Perrone
Roberto PerroneCEO, Berlin First

Die meisten Privatverkäufe scheitern lange vor dem Notartermin. Am Startpreis, an Besichtigungen mit den falschen Leuten, an einem Käufer, der am Ende keine Finanzierung bekommt. Sie können Ihre Immobilie in Berlin selbst verkaufen. Sie sollten nur wissen, an welchen Stellen es typischerweise kippt.

Wie viele Privatverkäufe in Berlin abgebrochen werden, lässt sich nicht beziffern. Der Gutachterausschuss erfasst nur Verkäufe, die beurkundet wurden. Was vorher scheitert, taucht in keiner Statistik auf.

Auf einen Blick

  • Zeit: Ein Verkauf dauert in Berlin je nach Preisniveau und Strategie 3-9 Monate. Beim Privatverkauf liegt die ganze Arbeit bei Ihnen.
  • Preis: Der Startpreis entscheidet über die ersten Wochen. Wer zu hoch einsteigt und später senkt, verhandelt aus der Defensive.
  • Käufer: Kein Notartermin ohne schriftliche Finanzierungsbestätigung der Bank.
  • Energieausweis: Pflicht spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GEG), Bußgeld bis 10.000 €.
  • Haftung: Wer einen bekannten Mangel verschweigt, haftet trotz Gewährleistungsausschluss (§ 444 BGB).

Die 10 Risiken im Überblick

Nr.RisikoWann es auftrittFolge
1Der unterschätzte Zeitaufwandab dem InseratAnfragen, Besichtigungen, Unterlagen über Monate
2Emotionen schmälern den PreisPreisfindung, VerhandlungStartpreis zu hoch, Verhandlung kippt
3Der falsche Kaufpreisdie ersten WochenObjekt gilt als Ladenhüter, Preisnachlass
4Unprofessionelle PräsentationInserat, Exposéfalsche oder keine Anfragen, Bußgeld bei fehlenden Energiekennwerten
5Keine produktive Kommunikationnach der BesichtigungInteressenten springen ab
6Den richtigen Käufer findenBesichtigungsphaseTermine ohne Kaufabsicht
7Privat kauft selten von privatgesamte Vermarktungkleinerer Käuferkreis
8Sicherheit & verifizierte Käufervor dem NotarterminRücktritt, Neustart, verlorene Monate
9Betrug nicht ausgeschlossenInserat, BesichtigungDiebstahl, missbrauchte Anzeige
10Rechtliche Gefahrenauch Jahre nach der ÜbergabeSchadensersatz, Rückabwicklung

Quellen: Gebäudeenergiegesetz (§§ 79, 80, 87, 108 GEG), BGB (§§ 311b, 438, 444, 656c), Beurkundungsgesetz (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Vermarktungsdauer: Erfahrungswerte Berlin First.

Risiko 1: Der unterschätzte Zeitaufwand

Mehr, als die meisten Eigentümer einplanen. Ein Verkauf in Berlin dauert je nach Preisniveau und Strategie 3-9 Monate. Die Arbeit verteilt sich auf vier Phasen:

  • Erstkontakt bis Besichtigung: Anfragen am selben Tag beantworten, Termine koordinieren, Unterlagen vorab schicken. Wer zwei Tage braucht, hat den Interessenten oft schon verloren.
  • Nach der Besichtigung: Rückfragen klären, fehlende Dokumente nachreichen, nachfassen.
  • Engere Auswahl: Finanzierung prüfen, Angebote vergleichen, verhandeln.
  • Kaufabschluss: Notar beauftragen, Vertragsentwurf prüfen, Übergabe vorbereiten.

Neben Beruf und Familie ist das ein Teilzeitjob. Mit dem Notartermin endet er nicht: Kaufpreiseingang, Löschung alter Grundschulden und Schlüsselübergabe folgen noch.

Risiko 2: Emotionen schmälern den Preis

Weil Eigentümer ihr Objekt anders sehen als der Markt. Die Küche von 2009 war damals teuer. Heute setzt der Käufer sie mit null an. Die selbst gebaute Gartenlaube ist für ihn ein Abrissposten.

Das wirkt in beide Richtungen. Manche Eigentümer setzen den Preis zu hoch an. Andere geben in der Verhandlung zu früh nach, weil ihnen die Kritik am eigenen Haus nahegeht. Ein neutraler Dritter am Tisch nimmt diese Spannung heraus. Er muss die Einbauküche nicht verteidigen.

Risiko 3: Der falsche Kaufpreis

Der Startpreis ist die wichtigste Zahl im ganzen Verkauf. Ist er zu hoch, kommen in den ersten Wochen kaum Anfragen. Danach senken die meisten Eigentümer, und genau das sehen Käufer in den Portalen. Ein Inserat mit Preissenkung liest sich als Einladung zum Verhandeln. Ist der Startpreis zu niedrig, verschenken Sie Geld, das Sie nicht zurückholen.

Grundlage für einen marktgerechten Preis sind realisierte Verkaufspreise, keine Angebotspreise aus Portalen. Diese Daten sammelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Berlin. Dazu kommen Mikrolage, Baujahr und Sanierungsstand, Heizung und Energieklasse, Grundriss, Etage und Außenflächen. Wie die Bewertung im Detail funktioniert, steht in unserem Beitrag zur Immobilienbewertung in Berlin.

Risiko 4: Unprofessionelle Präsentation

Tageslichtfotos, ein Grundriss mit Maßen und eine Beschreibung mit Zahlen statt Adjektiven. Ein Handyfoto vom dunklen Flur kostet Klicks, bevor jemand den Preis gelesen hat. Was der Käufer im Exposé nicht findet, fragt er in der Besichtigung. Was er dort nicht beantwortet bekommt, wird zum Preisabschlag.

Dazu kommt eine Pflicht, die viele Privatverkäufer übersehen. Liegt ein Energieausweis vor, muss eine Anzeige in Portalen oder Zeitungen die Energiekennwerte nennen, bei Wohngebäuden auch Baujahr und Energieeffizienzklasse (§ 87 GEG). Fehlen die Angaben, droht ein Bußgeld.

Risiko 5: Keine produktive Kommunikation

Interessenten wollen vor, während und nach der Besichtigung begleitet werden. Und sie wollen Unterlagen, spätestens weil ihre Bank sie verlangt. Für ein Haus sind das in der Regel:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Energieausweis
  • Wohnflächenberechnung und Grundrisse
  • Baugenehmigung und Baubeschreibung, soweit vorhanden

Bei einer Eigentumswohnung kommen Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre und der Stand der Instandhaltungsrücklage dazu.

Fehlt ein Dokument, wartet der Käufer, und seine Bank wartet mit. Grundbuchauszug und Flurkarte kommen von Grundbuchamt und Vermessungsamt, beides braucht Vorlauf. Wer die Mappe erst nach der ersten Besichtigung anlegt, verliert Wochen.

Risiko 6: Den richtigen Käufer finden

Ein Inserat bringt Anfragen. Wenige davon kommen von Menschen, die kaufen wollen und können. Dazwischen stehen Schnäppchenjäger, Makler auf Akquise, automatisierte Massenanfragen und Neugierige aus der Nachbarschaft. Wer jedem einen Termin gibt, verbringt seine Samstage mit Leuten, die nie ein Angebot abgeben.

Die Auswahl beginnt deshalb vor der Besichtigung. Ein kurzes Telefonat reicht: Wie viel Eigenkapital ist da, wie weit ist die Finanzierung, bis wann soll gekauft werden? Wer darauf ausweicht, kommt nicht in die Besichtigung.

Risiko 7: Privat kauft selten von privat

Viele schon. Wer mehrere hunderttausend Euro bewegt, will einen Ansprechpartner, der Unterlagen vollständig liefert und den Ablauf kennt. Beim Privatverkäufer fragt er sich, ob das Exposé stimmt und was er nicht erzählt bekommt.

Das Gegenargument, die Provision schrecke Käufer ab, trägt in Berlin wenig. Seit Dezember 2020 teilen sich Verkäufer und Käufer bei Wohnungen und Einfamilienhäusern die Provision (§ 656c BGB). Marktüblich sind 3,57 % je Seite inklusive Mehrwertsteuer. Käufer rechnen diese Kosten in ihre Finanzierung ein. Ein provisionsfreies Inserat lockt dagegen oft Interessenten an, die genau diesen Betrag beim Preis wieder herausverhandeln wollen. Mehr dazu im Beitrag zu den Maklergebühren in Berlin.

Risiko 8: Sicherheit & verifizierte Käufer

Mit einer schriftlichen Finanzierungsbestätigung der Bank und einem Eigenkapitalnachweis, und zwar bevor der Notartermin steht. Ein Satz wie „Die Bank hat schon Ja gesagt“ reicht nicht.

Platzt die Finanzierung nach der Beurkundung, ist Ihre Immobilie vertraglich gebunden, der Kaufpreis aber nicht gezahlt. Sie müssen eine Frist setzen und zurücktreten. Bis dahin war das Objekt Monate vom Markt. Beim zweiten Anlauf fragen neue Interessenten, warum der erste Verkauf geplatzt ist.

Der notarielle Ablauf schützt Ihr Eigentum: Das Grundbuch wird erst umgeschrieben, wenn der Kaufpreis bezahlt ist. Die verlorene Zeit schützt er nicht.

Risiko 9: Betrug nicht ausgeschlossen

Drei Muster kommen immer wieder vor.

  • Besichtigung als Ausspähung: Angebliche Interessenten nutzen den Termin, um Räume, Wertsachen und Schlösser kennenzulernen.
  • Kopierte Inserate: Fotos und Text Ihrer Anzeige tauchen in einem gefälschten Mietangebot auf, für das Opfer eine Kaution vorab überweisen sollen. Ihre Adresse steht dann in einer Betrugsanzeige.
  • Falsche Käufer: gefälschte Finanzierungsbestätigungen oder die Bitte um Ausweiskopie und Kontodaten „für die Bank“.

Dagegen hilft wenig Aufwand. Besichtigungen nur nach einem Telefonat und gegen Vorlage des Ausweises, nie allein, Wertsachen vorher wegräumen. Finanzierungsbestätigungen prüfen Sie direkt bei der ausstellenden Bank, über eine Telefonnummer, die Sie selbst herausgesucht haben.

Risiko 10: Rechtliche Gefahren

Bei gebrauchten Immobilien wird die Haftung für Sachmängel im Kaufvertrag üblicherweise ausgeschlossen. Der Ausschluss hat eine Grenze: Wer einen Mangel kennt und verschweigt, kann sich nicht darauf berufen (§ 444 BGB). Feuchter Keller, Schimmel hinter dem Schrank, ein früherer Wasserschaden, ein Dachausbau ohne Genehmigung. Was Sie wissen, müssen Sie offenlegen. Das gilt auch für Mietverhältnisse, Wege- und Wohnrechte und Belastungen im Grundbuch.

Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel verjähren in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer davon erfährt (§ 438 Abs. 3, §§ 195, 199 BGB). Die Folgen reichen von Schadensersatz bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Schreiben Sie bekannte Mängel deshalb in den Vertrag. Das schützt Sie besser als jede Formulierung im Haftungsausschluss.

Energieausweis

Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen, als Original oder Kopie. Aushängen oder Auslegen reicht (§ 80 Abs. 4 GEG). Nach dem Kaufvertrag übergeben Sie ihn unverzüglich an den Käufer. Er gilt zehn Jahre (§ 79 Abs. 3 GEG). Fehlt er, drohen bis zu 10.000 € Bußgeld (§ 108 GEG). Für Baudenkmäler gilt die Pflicht nicht.

Reservierungsvereinbarung

Zwischen Einigung und Notartermin vergehen meist einige Wochen, und in dieser Zeit ist niemand gebunden. Eine Reservierungsvereinbarung kann das Objekt für einen Käufer blocken. Ohne Notar ist sie aber nur begrenzt belastbar. Setzt sie den Käufer faktisch unter Kaufzwang, etwa über eine hohe Reservierungsgebühr, kann sie nach § 311b Abs. 1 BGB unwirksam sein. Verbindlich wird der Verkauf erst beim Notar.

Notar

Ein Kaufvertrag über ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung muss notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 BGB). Sonst ist er nichtig. Der Notar entwirft den Vertrag und ist zur Neutralität verpflichtet: Er belehrt beide Seiten, vertritt aber keine. Ist einer der Beteiligten Unternehmer und der andere Verbraucher, muss der Entwurf zwei Wochen vor dem Termin vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Unter Privatleuten ist das keine Pflicht, aber sinnvoll. Zwei Wochen reichen, um den Entwurf mit der Bank abzustimmen und offene Fragen zu klären.

So sichern Sie einen Privatverkauf ab

  1. 01Marktwert aus realisierten Preisen ermitteln, bevor Sie inserieren. Den Startpreis können Sie später nur noch nach unten korrigieren.
  2. 02Unterlagenmappe vollständig anlegen, mit Energieausweis. Das spart Ihnen und der Bank des Käufers mehrere Wochen.
  3. 03Inserat mit Grundriss, Tageslichtfotos und Pflichtangaben nach § 87 GEG. So kommen Anfragen von Leuten, die wissen, was sie besichtigen.
  4. 04Interessenten am Telefon vorqualifizieren. Termine ohne Kaufabsicht fallen weg.
  5. 05Finanzierungsbestätigung vor dem Notartermin, bei der Bank gegengeprüft. Damit sinkt das Risiko, nach der Beurkundung zurücktreten zu müssen.
  6. 06Bekannte Mängel schriftlich in den Kaufvertrag. Das begrenzt Ihre Haftung nach der Übergabe.

Bevor Sie inserieren

Wenn Sie Preis, Unterlagen und Käuferprüfung nicht allein stemmen wollen, sprechen wir in einem kostenlosen Erstgespräch über Ihr Objekt und Ihre Lage.

Kostenlose Beratung anfragen

Häufige Fragen

Kann ich erst privat verkaufen und später einen Makler beauftragen?

Ja. Steht das Inserat aber schon Monate online, wird es schwerer: Käufer sehen die Standzeit und frühere Preissenkungen. Warum das den Preis drückt, erklärt unser Beitrag Lassen Sie Ihre Immobilie nicht verbrennen.

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf in Berlin?

Je nach Preisniveau und Strategie 3-9 Monate, vom ersten Inserat bis zur Beurkundung. Was die Dauer bestimmt, steht im Beitrag Wie lange dauert ein Immobilienverkauf in Berlin?

Muss ich beim Verkauf einen Energieausweis vorlegen?

Ja, spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GEG), und nach Vertragsschluss übergeben Sie ihn dem Käufer. Ohne Ausweis drohen bis zu 10.000 € Bußgeld. Ausgenommen sind Baudenkmäler.

Hafte ich nach dem Verkauf für Mängel?

Für unbekannte Mängel in der Regel nicht, wenn der Vertrag die Gewährleistung ausschließt. Für Mängel, die Sie kannten und verschwiegen haben, schon (§ 444 BGB). Bekannte Mängel gehören deshalb in den Kaufvertrag.

Was kostet ein Makler in Berlin?

Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision (§ 656c BGB), marktüblich sind 3,57 % je Seite inklusive Mehrwertsteuer. Das Erstgespräch und die Marktwertanalyse bei Berlin First sind kostenlos. Details im Beitrag zu den Maklergebühren in Berlin.

Über den Autor

Roberto Perrone

Geschrieben von

Roberto Perrone

CEO, Berlin First Immobilien

Roberto Perrone ist Immobilienexperte mit 30 Jahren Erfahrung am Berliner Immobilienmarkt. Bei der Berlin First GmbH bewertet und begleitet er den Verkauf von Wohnungen, Häusern und Anlageimmobilien in den Premiumlagen der Hauptstadt, von Charlottenburg über Grunewald bis Prenzlauer Berg.

Immobilienbewertung