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Grundstück kaufen in Berlin:
Baulast, Altlasten und Wegerecht prüfen

Roberto Perrone
Roberto PerroneCEO, Berlin First

Auf einen Blick

  • Baulasten stehen nicht im Grundbuch. Sie stehen im Baulastenverzeichnis des Bezirksamts. Als Kaufinteressent dürfen Sie dort selbst anfragen, die Auskunft kostet 17-29 €.
  • Altlasten prüfen Sie im Bodenbelastungskataster. Auskunft bekommt nur der Eigentümer oder wer seine Vollmacht hat. Bearbeitungsfrist: 4 Wochen.
  • Wegerecht und Leitungsrechte stehen im Grundbuch in Abteilung II. Für ein Hinterliegergrundstück braucht die Bauaufsicht zusätzlich oft eine Baulast.
  • Haftung: Für Altlasten haftet nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz auch der neue Eigentümer. Ein Haftungsausschluss im Kaufvertrag schützt Sie davor nicht.
  • Reihenfolge: Alle Auskünfte vor dem Notartermin, nicht danach. Nach der Beurkundung sind Sie gebunden.

Ein Grundstück kann im Grundbuch lastenfrei aussehen und trotzdem nicht bebaubar sein. Ein typischer Grund: eine Baulast, die der Voreigentümer vor dreißig Jahren für den Nachbarn übernommen hat. Sie steht in keinem Grundbuchauszug, und sie geht auf jeden Käufer über.

Hier steht, welche vier Prüfungen vor dem Kauf eines Berliner Grundstücks nötig sind, wo Sie die Auskünfte bekommen und was Sie mit dem Ergebnis tun.

Welche Auskünfte brauche ich vor dem Grundstückskauf?

Vier: Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Bodenbelastungskataster und die Erschließungsbescheinigung des Bezirks. Dazu kommt die Prüfung der Bebaubarkeit, die im Beitrag zum Bauvorbescheid in Berlin beschrieben ist.

PrüfungWo in BerlinWer darf anfragenKostenDauer
Grundbuch, Abteilung IIGrundbuchamt beim AmtsgerichtEigentümer, Notar, wer berechtigtes Interesse darlegtGebühr nach GNotKGmeist wenige Tage
BaulastenverzeichnisBauaufsicht des örtlich zuständigen Bezirksamtswer berechtigtes Interesse darlegt, ausdrücklich auch Kaufinteressenten17 € Negativbescheinigung, 29 € Abschrift je Grundstückkeine feste Frist
BodenbelastungskatasterUmwelt- und Naturschutzamt des BezirksEigentümer oder Bevollmächtigte5-500 €, im Einzelfall gebührenfrei4 Wochen ab vollständigen Unterlagen
Erschließung, BeiträgeStraßen- und Grünflächenamt des BezirksEigentümer, mit Vollmacht auch Käuferje Bezirk unterschiedlichje Bezirk unterschiedlich

Quellen: service.berlin.de, Dienstleistungen „Baulastenverzeichnis, Auskunft“ (§ 84 Abs. 5 BauO Bln) und „Bodenbelastung, Auskunft aus Bodenbelastungskataster“ (§§ 6, 7 Bln BodSchG, VGebO Tarifstelle 1004); § 12 GBO. Stand Oktober 2026.

Die Spalte „Wer darf anfragen“ entscheidet über die Reihenfolge. Das Baulastenverzeichnis können Sie selbst abfragen. Für das Bodenbelastungskataster brauchen Sie eine Vollmacht des Verkäufers. Bitten Sie früh darum. Ein Verkäufer, der sie verweigert, sagt Ihnen damit auch etwas.

Was ist eine Baulast, und warum steht sie nicht im Grundbuch?

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein Eigentümer gegenüber der Bauaufsicht übernimmt. Typische Fälle: Er stellt einen Streifen seines Grundstücks als Abstandsfläche für das Nachbarhaus zur Verfügung, er verpflichtet sich, eine Zufahrt freizuhalten, oder er übernimmt Stellplätze für ein anderes Grundstück.

Weil sie öffentlich-rechtlich ist, steht sie nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis nach § 84 BauO Bln. Sie gilt gegenüber jedem späteren Eigentümer. Und sie lässt sich nur mit Zustimmung der Bauaufsicht löschen, nicht durch Vereinbarung mit dem Nachbarn.

Für Ihre Planung heißt das: Eine Abstandsflächenbaulast von vier Metern entlang der Grundstücksgrenze kann auf einem schmalen Grundstück den Unterschied zwischen Doppelhaus und Einzelhaus ausmachen. Fordern Sie deshalb nicht nur die Negativbescheinigung an, sondern im Fall eines Eintrags die vollständige Abschrift mit Lageplan.

Wie prüfe ich ein Grundstück auf Altlasten?

Über das Bodenbelastungskataster des Bezirks. Es verzeichnet Flächen mit bekannten oder vermuteten Belastungen, etwa ehemalige Tankstellen, Gewerbebetriebe, Wäschereien oder aufgefüllte Flächen.

Zwei Dinge sollten Sie dabei wissen. Erstens zeigt ein fehlender Eintrag nur, dass der Behörde nichts bekannt ist. Bei einem Grundstück mit gewerblicher Vornutzung oder auffälligem Gelände lohnt trotzdem ein Bodengutachten. Zweitens ist die Haftung hart: Nach § 4 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz kann die Behörde auch den aktuellen Eigentümer zur Sanierung verpflichten, unabhängig davon, wer die Belastung verursacht hat.

Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss, wie er beim Grundstückskauf üblich ist, regelt nur das Verhältnis zum Verkäufer. Gegenüber der Behörde bleiben Sie in der Pflicht. Ein bekannter Altlastenverdacht gehört deshalb in den Kaufpreis oder in eine Freistellungsklausel, nicht in die Hoffnung.

Was muss ich beim Wegerecht und beim Hinterliegergrundstück beachten?

Ein Hinterliegergrundstück liegt in zweiter Reihe und hat keine eigene Front zur Straße. Damit es bebaubar ist, muss die Zufahrt rechtlich gesichert sein, und zwar doppelt.

Privatrechtlich durch eine Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB, das Wegerecht. Es steht im Grundbuch des Vorderliegers in Abteilung II und erlaubt Ihnen, über sein Grundstück zu fahren und zu gehen. Oft gehört ein Leitungsrecht für Wasser, Abwasser und Strom dazu.

Öffentlich-rechtlich durch eine Baulast auf dem Vordergrundstück. Die Bauordnung verlangt für eine Baugenehmigung, dass das Grundstück an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt oder eine öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt hat. Ein Wegerecht im Grundbuch allein genügt der Bauaufsicht dafür in der Regel nicht.

Prüfen Sie beim Hinterlieger also beides: Abteilung II im Grundbuch des Vorderliegers und das Baulastenverzeichnis. Fehlt die Baulast, brauchen Sie die Zustimmung des Nachbarn, sie einzutragen. Ob er sie gibt, wissen Sie vor dem Kauf. Danach verhandeln Sie aus der schwächsten Position, die es gibt.

Achten Sie auch auf die Breite. Eine Zufahrt, die für Fußgänger reicht, reicht nicht automatisch für Feuerwehr und Müllabfuhr. Wie die Bauaufsicht die Zufahrt im konkreten Fall bewertet, klärt ein Vorbescheid.

Was steht sonst in Abteilung II des Grundbuchs?

Neben Wege- und Leitungsrechten finden sich dort Vorkaufsrechte, Nießbrauch, Wohnrechte und Rückauflassungsvormerkungen. Abteilung III enthält Grundschulden, die in der Regel mit dem Kaufpreis abgelöst und gelöscht werden.

Ein Nießbrauch oder Wohnrecht zugunsten eines Dritten bleibt dagegen bestehen, wenn er nicht ausdrücklich gelöscht wird. Bei geerbten Grundstücken kommt das vor. Lassen Sie den Notar bestätigen, welche Rechte in Abteilung II mit dem Kauf erlöschen und welche bleiben.

Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde nach § 24 BauGB steht nicht im Grundbuch. Der Notar holt nach der Beurkundung beim Bezirksamt ein Negativzeugnis ein. Erst danach wird der Eigentumswechsel eingetragen.

Und die Erschließungsbeiträge?

Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. BauGB fallen für die erstmalige Herstellung einer Straße an. Ist die Straße vor Ihrem Grundstück noch nicht endgültig hergestellt, kann der Bescheid Jahre nach dem Kauf kommen, und er geht an den dann aktuellen Eigentümer.

Lassen Sie sich deshalb vom Bezirksamt bescheinigen, ob Beiträge abgerechnet und bezahlt sind. Im Kaufvertrag regeln Sie, wer für Beiträge aufkommt, die für Maßnahmen vor dem Übergabetag noch kommen. Wie sich offene Beiträge auf den Preis auswirken, erklärt der Beitrag zu den Grundstückspreisen in Berlin.

In welcher Reihenfolge prüfen Sie?

  1. 01Vollmacht vom Verkäufer erbitten. Für Bodenbelastungskataster und Erschließungsauskunft. Wer zuerst fragt, verliert keine vier Wochen.
  2. 02Baulastenverzeichnis abfragen. Formloser schriftlicher Antrag beim Bezirksamt mit Adresse, Flur und Flurstück. Bei Eintrag die Abschrift mit Lageplan anfordern.
  3. 03Bodenbelastungskataster beantragen. Mit Vollmacht, mindestens vier Wochen vor dem geplanten Notartermin.
  4. 04Grundbuchauszug prüfen. Abteilung II auf Wege-, Leitungs- und Wohnrechte, beim Hinterlieger zusätzlich das Grundbuch des Vorderliegers.
  5. 05Erschließung klären. Bescheinigung über abgerechnete Beiträge beim Bezirksamt. Offene Beiträge in den Kaufvertrag aufnehmen.
  6. 06Ergebnisse in den Kaufvertrag übernehmen. Bekannte Lasten benennen, Freistellungen regeln, Rücktrittsrechte vereinbaren, wo eine Auskunft noch aussteht.

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Häufige Fragen

Darf ich als Kaufinteressent ins Baulastenverzeichnis schauen?

Ja. Das Land Berlin nennt Kaufinteressierte ausdrücklich als Beispiel für ein berechtigtes Interesse. Sie stellen einen formlosen schriftlichen Antrag beim Bezirksamt, in dem das Grundstück liegt.

Was kostet eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis in Berlin?

17 € für eine Negativbescheinigung je Grundstück, 29 € für Abschriften vorhandener Baulasten je Grundstück.

Steht eine Baulast im Grundbuch?

Nein. Baulasten sind öffentlich-rechtlich und stehen nur im Baulastenverzeichnis des Bezirksamts. Ein lastenfreies Grundbuch sagt über Baulasten nichts aus.

Wer haftet für Altlasten nach dem Kauf?

Gegenüber der Behörde kann auch der neue Eigentümer zur Sanierung verpflichtet werden (§ 4 Abs. 3 BBodSchG). Ob Sie vom Verkäufer Ersatz verlangen können, regelt der Kaufvertrag.

Über den Autor

Roberto Perrone

Geschrieben von

Roberto Perrone

CEO, Berlin First Immobilien

Roberto Perrone ist Immobilienexperte bei Berlin First und begleitet seit 30 Jahren Grundstücksverkäufe an Selbstnutzer, Bauträger und Projektentwickler in Berlin und Brandenburg.

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